Gemeinde Kirchheim im Innkreis
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Die Gemeinde Kirchheim i.I. gewährt an Studenten eine Förderung von 75,00 Euro pro Studiensemester unter der Voraussetzung, dass der Hauptwohnsitz während des gesamten Förderzeitraumes in der Gemeinde Kirchheim i.I. gemeldet bleibt.
Diese Förderung ist bis zum vollendeten 27. Lebensjahr möglich.