Hundeabgaben und Hundemarke

Die Haltung eines Hundes über 8 Wochen ist unbedingt binnen einer Woche beim Gemeindeamt zu melden.

Bei der Anmeldung eines Hundes ist nach dem neuen Hundeshaltegesetz, das mit 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist, die Vorlage eines sogenannten Sachkundenachweises und der Nachweis darüber, dass für den Hund eine ausreichende Haftplichtversicherung mit einer Deckungssumme vom mindestens 725.000,00 Euro mitzubringen.

Hundeabgabe:
Die Gemeinden sind gemäß Finanzverfassungsgesetz verpflichtet,
eine Hundeabgabe einzuheben. In Kirchheim beträgt diese € 40,00 pro Hund.

Viel hilfreiche Tipss rund um ihren Vierbeiner finden sie hier. 
                                                                                                                          

Zuständig