Familienbeihilfe

Antragslose Familienbeihilfe bei der Geburt ihres Kindes!
Ein Service für Familien.

Um die Familienbeihilfe zu erhalten, ist kein Antrag erforderlich und kein Besuch beim Finanzamt notwendig, die Finanzverwaltung wird selbständig aufgrund der Datenübertragung aus dem zentralen Personenstandsregister tätig.

Die Finanzverwaltung prüft, ob alle Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlungsinformationen vorliegen.

Wenn ja,
bekommen Sie ein Informationsschreiben und zeitgleich wird die Familienbeihilfe auf das der Finanzverwaltung bekannte Konto überwiesen.

Wenn nein,
bekommen Sie ebenfalls ein Informationsschreiben und werden ersucht, fehlende Informationen nachzureichen oder Fragen zu beantworten.

Weitere Informationen rund um das Thema Geburt finden Sie unter
www.bmf.gv.at
www.help.gv.at

Zuständig