Eheschließung

Für Fragen rund um eine bevorstehende Hochzeit stehen Ihnen die Standesbeamten der Gemeinde Kirchheim jederzeit gerne zur Verfügung.

Jedoch ist natürlich nicht jede Eheschließung gleich, daher bitten wir sie mitzubringen:

~ Amtlichen Lichtbildausweis
~ Geburtenbuchabschrift,
~ Staatsbürgerschaftsnachweis,
~ Heiratsurkunden von Vorehen,
~ Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
~ Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
~ Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
~ Meldenachweise

Im Falle einer Verehelichung unter 18 Jahren:
~ Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren,
weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
~ Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein.

Ist eine Frage noch ungeklärt? Hier finden sie nützliche Infos rund um den Bund der Ehe.

Zuständig