Für Fragen rund um eine bevorstehende Hochzeit stehen Ihnen die Standesbeamten der Gemeinde Kirchheim jederzeit gerne zur Verfügung.
Jedoch ist natürlich nicht jede Eheschließung gleich, daher bitten wir sie mitzubringen:
~ Amtlichen Lichtbildausweis
~ Geburtenbuchabschrift,
~ Staatsbürgerschaftsnachweis,
~ Heiratsurkunden von Vorehen,
~ Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
~ Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
~ Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
~ Meldenachweise
Im Falle einer Verehelichung unter 18 Jahren:
~ Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren,
weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
~ Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein.
Ist eine Frage noch ungeklärt? Hier finden sie nützliche Infos rund um den Bund der Ehe.