Alle hilfreichen Informationen rund um die Geburt finden sie hier.
Grundsätzlich wird eine Geburt vom Krankenhaus oder der Hebamme erstattet. Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
~ Geburtsurkunde beider Elternteile,
~ Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
~ Heiratsurkunde der Eltern
~ allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter
bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis
über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.